Workshop on Network Security & Applications

November 11-13, Busan, South Korea

The workshop focused on all technical and practical aspects of security and its  applications for wired and wireless networks. The goal of this workshop was to bring together researchers and practitioners from academia and industry to focus on understanding Modern security threats and countermeasures, and establishing new collaborations in these areas.

Authors had been solicited to contribute to the workshop by submitting articles that illustrate research results, projects, surveying works and industrial experiences that described significant advances in the areas of Security & its applications.

Topics of interest included, but have not been limited to, the following

  • Network and Wireless Network Security
  • Mobile, Ad Hoc and Sensor Network Security
  • Peer-to-Peer Network Security
  • Database and System Security
  • Intrusion Detection and Prevention
  • Internet Security & Applications
  • Security & Network Management
  • E-mail security, Spam, Phishing, E-mail fraud
  • Virus, worms, Trojon Protection
  • Security threats & countermeasures (DDoS, MiM, Session Hijacking,Replay attack etc,)
  • Ubiquitous Computing Security
  • Web 2.0 security
  • Cryptographic protocols
  • Performance Evaluations of Protocols & Security Application

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Die Betriebshaftpflichtversicherung für Unternehmen

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist wahrscheinlich die wichtigste Versicherung für Unternehmen. Sie deckt die Ansprüche ab, die an Dritte durch die betriebliche Tätigkeit verursacht wurden. Dazu zählen auch schuldhafte Handlungen der Mitarbeiter. Auch diese Ansprüche fallen unter die Betriebshaftpflicht. Somit ist diese Versicherung für sämtliche Branchen, aber auch für alle Unternehmensgrößen unerlässlich. Schließlich müssen sich Unternehmer, Selbständige und Freiberufler mit einer Betriebshaftpflichtversicherung vor Schadenersatzansprüchen schützen, wenn Personen zu Schaden oder Sachen zerstört oder beschädigt werden.

Was die Versicherung leistet

Neben der eigentlichen Kostenübernahme hilft das Versicherungsunternehmen aber auch bei der Schadenregulierung. So prüft sie, ob eine Schadenersatzpflicht wirklich besteht. Wenn ja, checkt sie auch die Höhe dieser Pflicht. Das liegt natürlich im eigenen Interesse der Versicherung, ist aber auch für den Versicherungsnehmer wichtig. Schließlich steht sein guter Ruf auf dem Spiel. Bei unberechtigten Ansprüchen wehrt die Versicherung diese Forderungen ab. Die meisten Versicherungsunternehmen haben diverse Spezialisten, die sich auf den unterschiedlichsten Gebieten auskennen. Gerade kleinere Unternehmen profitieren von diesen Experten. Ihnen fehlen selber oft die nötigen Mittel und Kontakte für solche Prüfungen. Ohne eine Betriebshaftpflichtversicherung würden sie möglicherweise für einen unberechtigten Anspruch zahlen. Mit der Versicherung an der Seite wird der Bedarfsanspruch hingegen geprüft. Außerdem tritt die Versicherung im berechtigten Fall für die finanzielle Kostenregulierung auf. Gerade bei Personenschäden können die Beträge in unermessliche Höhen schießen. Für viele Betriebe, die keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen haben, bedeutete das bereits in der Vergangenheit den finanziellen Ruin.

Um die richtige Betriebshaftpflicht- oder Gewerbeversicherung für das eigene Unternehmen zu finden, lohnt es sich die Hilfe eines professionellen Versicherungsfachmanns anzunehmen. Er kennt sich mit den Unterschieden und Vorteilen bestens aus und kann spezielle Beratungen in den verschiedenen Bereichen geben. Durch individuell abgestimmte Deckungskonzepte sind verschiedene Arten der Gewerbeversicherung möglich. Eine Beratung zur Gewerbeversicherung kann man hier erhalten.

Wer abgesichert wird

Doch wer ist eigentlich abgesichert? Dazu zählt natürlich der Versicherungsnehmer und sein gesetzlicher Vertreter. Aber auch Betriebsangehörige oder mitarbeitende Ehepartner und Personen, die den Betrieb beaufsichtigen sind im Versicherungsschutz eingeschlossen. Entscheidend ist immer, dass der Schaden in Ausübung der Betriebstätigkeit entstanden ist.

Während die eingeschlossene Personengruppe bei allen Betriebshaftpflichtversicherungen identisch ist, kann die Beitragsgrundlage für die Versicherung variieren. Jede Versicherung kalkuliert den Beitrag nach unterschiedlichen Grundlagen. Daher ist ein Vergleich im Vorfeld unerlässlich, um die beste Versicherung für den eigenen Bedarf zu finden. In einigen Fällen wird die Höhe des Beitrags nach der Anzahl der Mitarbeiter kalkuliert. In anderen Fällen wird der Umsatz oder die Bruttojahreslohnsumme zugrunde gelegt. Sogar innerhalb einer Versicherung können die Berechnungsmethoden voneinander abweichen. Hier ist guter Rat teuer, schließlich wird die Betriebshaftpflichtversicherung den Betrieb für die Zukunft begleiten und schützen.

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Die Altersvorsorge mit der Rürup Rente

Die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist nach wie vor die wichtigste Einnahmequelle im Alter. Doch Geburtenrückgang, Arbeitslosigkeit und Überalterung der Gesellschaft stellen die gesetzliche Rentenversicherung vor große finanzielle Probleme. Den Beitragszahlern steht eine wesentlich größere Zahl an Rentnern gegenüber. Reformen der gesetzlichen Rentenversicherung, schrittweiser Übergang zur nachgelagerten Besteuerung (50% der Rente wird besteuert), Einführung des Nachhaltigkeitsfaktors (Höhe der Rente wird von Lohnniveau und Beschäftigungsstand abhängig gemacht) und die Erhöhung der Rentenaltersgrenze reichen nicht aus, um die Finanzierbarkeit der gesetzlichen Rentenversicherung auf längere Frist abzusichern. Weitere Reformen werden nach Ansicht von www.ruerup-riester-rente.net/ folgen. Durch die Reformen hat sich das Leistungsniveau der gesetzlichen Rentenversicherung verschlechtert.

Der Unterschied zwischen dem letzten Nettoeinkommen und der gesetzlichen Rente wird immer größer

Um im Alter den bis dato erreichten Lebensstandard weiterführen zu können, müssen neben der gesetzlichen Rente noch Einnahmen aus der privaten Vorsorge erzielt werden. Der erste Schritt zur privaten Vorsorge ist die Errechnung der persönlichen Finanzlücke. Die jährlich von der gesetzlichen Rentenversicherung herausgegebenen Informationen über die zu erwartenden Rentenansprüche nach den bisherigen Rentenanwartschaften und die weitere Entwicklung (unter Vorbehalt) bilden hierzu eine wichtige Grundlage.

Die seit 2005 existierende Rürup  Rente bietet neben der Riester Rente (mehr Informationen auf www.riester-rente.be) eine Möglichkeit der privaten Altersvorsorge. Hierbei handelt es sich um eine staatlich subventionierte Altersvorsorge. Im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung, in der die eingezahlten Beiträge nicht zur eigenen Vorsorge zurückgelegt werden (umlagefinanziert), ist die Rürup Rente kapitaldeckend. Die eingezahlten Beiträge gehören also dem Sparer selbst.

Die Regelungen in der Übersicht

Bei der Rürup Rente besteht kein Kapitalwahlrecht, die Auszahlung kann also nur in Form einer lebenslangen Rente erfolgen. Eine Beleihung, Übertragung oder Schenkung ist nicht möglich. Damit soll sichergestellt werden, dass die eingezahlten Beiträge wirklich nur zur Altersvorsorge genutzt werden. Die Beiträge können seit 2005 zu 60% als Sonderausgaben bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Jährlich erfolgt eine Erhöhung um jeweils 2%.

Die spätere Rentenauszahlung muss dann versteuert werden. Hier erfolgt eine schrittweise Anhebung. 2005 mussten 50 % der Rentenauszahlung versteuert werden, für jedes weitere Jahr zuzüglich 2 % und ab 2040 muss die gesamte Rentenauszahlung versteuert werden. Selbständige, welche die Riester Rente und die betriebliche Altersversorgung nicht nutzen können, haben mit der Rürup Rente die Möglichkeit, eine steuergünstige Altersvorsorge aufzubauen. Durch den erhöhten Sonderausgabenabzug von jährlich 20.000,00 EUR ist die Rürup Rente besonders für Personen mit hohem Einkommen interessant beziehungsweise attraktiv.

Die Rürup Rente wird in Form von fondsgebundenen und konventionellen Rentenversicherungen angeboten, die das gleich Anlageprinzip wie eine Kapitallebensversicherung haben. Das angesparte Kapital kann nicht gepfändet werden und wird demzufolge nicht auf das Arbeitslosengeld beziehungsweise Harz 4 angerechnet. Damit bei Todesfall vor und nach Rentenbeginn das eingezahlte Geld nicht verloren geht, können verschiedene Zusatzversicherungen abgeschlossen werden.

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