Die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist nach wie vor die wichtigste Einnahmequelle im Alter. Doch Geburtenrückgang, Arbeitslosigkeit und Überalterung der Gesellschaft stellen die gesetzliche Rentenversicherung vor große finanzielle Probleme. Den Beitragszahlern steht eine wesentlich größere Zahl an Rentnern gegenüber. Reformen der gesetzlichen Rentenversicherung, schrittweiser Übergang zur nachgelagerten Besteuerung (50% der Rente wird besteuert), Einführung des Nachhaltigkeitsfaktors (Höhe der Rente wird von Lohnniveau und Beschäftigungsstand abhängig gemacht) und die Erhöhung der Rentenaltersgrenze reichen nicht aus, um die Finanzierbarkeit der gesetzlichen Rentenversicherung auf längere Frist abzusichern. Weitere Reformen werden nach Ansicht von www.ruerup-riester-rente.net/ folgen. Durch die Reformen hat sich das Leistungsniveau der gesetzlichen Rentenversicherung verschlechtert.
Der Unterschied zwischen dem letzten Nettoeinkommen und der gesetzlichen Rente wird immer größer
Um im Alter den bis dato erreichten Lebensstandard weiterführen zu können, müssen neben der gesetzlichen Rente noch Einnahmen aus der privaten Vorsorge erzielt werden. Der erste Schritt zur privaten Vorsorge ist die Errechnung der persönlichen Finanzlücke. Die jährlich von der gesetzlichen Rentenversicherung herausgegebenen Informationen über die zu erwartenden Rentenansprüche nach den bisherigen Rentenanwartschaften und die weitere Entwicklung (unter Vorbehalt) bilden hierzu eine wichtige Grundlage.
Die seit 2005 existierende Rürup Rente bietet neben der Riester Rente (mehr Informationen auf www.riester-rente.be) eine Möglichkeit der privaten Altersvorsorge. Hierbei handelt es sich um eine staatlich subventionierte Altersvorsorge. Im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung, in der die eingezahlten Beiträge nicht zur eigenen Vorsorge zurückgelegt werden (umlagefinanziert), ist die Rürup Rente kapitaldeckend. Die eingezahlten Beiträge gehören also dem Sparer selbst.
Die Regelungen in der Übersicht
Bei der Rürup Rente besteht kein Kapitalwahlrecht, die Auszahlung kann also nur in Form einer lebenslangen Rente erfolgen. Eine Beleihung, Übertragung oder Schenkung ist nicht möglich. Damit soll sichergestellt werden, dass die eingezahlten Beiträge wirklich nur zur Altersvorsorge genutzt werden. Die Beiträge können seit 2005 zu 60% als Sonderausgaben bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Jährlich erfolgt eine Erhöhung um jeweils 2%.
Die spätere Rentenauszahlung muss dann versteuert werden. Hier erfolgt eine schrittweise Anhebung. 2005 mussten 50 % der Rentenauszahlung versteuert werden, für jedes weitere Jahr zuzüglich 2 % und ab 2040 muss die gesamte Rentenauszahlung versteuert werden. Selbständige, welche die Riester Rente und die betriebliche Altersversorgung nicht nutzen können, haben mit der Rürup Rente die Möglichkeit, eine steuergünstige Altersvorsorge aufzubauen. Durch den erhöhten Sonderausgabenabzug von jährlich 20.000,00 EUR ist die Rürup Rente besonders für Personen mit hohem Einkommen interessant beziehungsweise attraktiv.
Die Rürup Rente wird in Form von fondsgebundenen und konventionellen Rentenversicherungen angeboten, die das gleich Anlageprinzip wie eine Kapitallebensversicherung haben. Das angesparte Kapital kann nicht gepfändet werden und wird demzufolge nicht auf das Arbeitslosengeld beziehungsweise Harz 4 angerechnet. Damit bei Todesfall vor und nach Rentenbeginn das eingezahlte Geld nicht verloren geht, können verschiedene Zusatzversicherungen abgeschlossen werden.